ZfIR 2025, 124

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG §§ 71, 72 Abs. 1, §§ 81, 83 Nr. 6Rechtsfolgen des gegen Übergebot eingelegten Widerspruchs ZVG§ 71 ZVG§ 72 ZVG§ 81 ZVG§ 83 LG Münster, Beschl. v. 15.02.2024 – 05 T 419/23 (rechtskräftig; AG Warendorf)LG MünsterBeschl.15.2.202405 T 419/23rechtskräftigAG Warendorf

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Widerspruch gegen ein Übergebot, der sofort nach dessen Zulassung zu erheben ist, hat nur den Zweck, das Erlöschen des Vorgebots zu verhindern; daher muss der Widerspruch auch nicht begründet werden.
2. Folge des Widerspruchs ist, dass bei der Zuschlagsentscheidung zwei Gebote zur Verfügung stehen; das Vollstreckungsgericht muss dann über die Wirksamkeit des Übergebots entscheiden.
3. Ist das Übergebot wegen Sittenwidrigkeit unwirksam, versagt das Vollstreckungsgericht den Zuschlag.

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