ZfIR 2025, 102

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 RechtsprechungSachen- und Grundbuchrecht GBO § 18 Abs. 1 Satz 1, § 71 Abs. 1, § 78; BGB § 878Zur Angemessenheit einer mit Zwischenverfügung gesetzten Frist zur Hebung eines Eintragungshindernisses (hier: Vorlage fehlender Genehmigung) GBO§ 18 GBO§ 71 GBO§ 78 BGB§ 878 BGH, Beschl. v. 21.03.2024 – V ZB 17/23 (KG)BGHBeschl.21.3.2024V ZB 17/23KG

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts, mit der eine Fristverlängerung abgelehnt wird, kann mit der Beschwerde angegriffen werden. Folglich kann nach Zulassung auch Rechtsbeschwerde erhoben werden.
2. Die Angemessenheit einer Frist zur Hebung eines Eintragungshindernisses richtet sich nicht danach, ob nach Antragstellung der Verlust einer Rechtsposition wegen nachträglicher Verfügungsbeschränkungen droht, sondern danach, wie lange der Zeitraum zur Hebung des Hindernisses nach Grundbuchaktenlage unter Berücksichtigung des Erledigungsinteresses und der Aufgaben des Grundbuchamts zu bemessen ist.

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