ZfIR 2024, 131

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 418 Abs. 1 Satz 2, § 883 Abs. 2, § 1192 Abs. 1a24. Keine Einwendungen des Eigentümers gegen Zwangsvollstreckung aus Sicherungsgrundschuld nach Erwerb des belasteten Grundstücks ohne Eintritt in Sicherungsvertrag BGB§ 418 BGB§ 883 BGB§ 1192 BGH, Urt. v. 20.10.2023 – V ZR 9/22 (OLG Rostock)BGHUrt.20.10.2023V ZR 9/22OLG Rostock

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Vorschrift des § 1192 Abs. 1a BGB findet auf den Erwerber eines bereits mit einer Sicherungsgrundschuld belasteten Grundstücks keine Anwendung; er kann aus dem Wegfall des Sicherungszwecks nur dann eine Einrede herleiten, wenn der Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld an ihn abgetreten wurde oder er in den Sicherungsvertrag eingetreten ist.
2. Die Änderung der auf eine vorrangige Grundschuld bezogenen Sicherungsvereinbarung ist keine vormerkungswidrige Verfügung i. S. v. § 883 Abs. 2 BGB.
3. Nach einer auf die gesicherte Forderung bezogenen Schuldübernahme geht eine Sicherungsgrundschuld nicht auf den Eigentümer über, der das bereits belastete Grundstück erworben hat und nicht Partei der Sicherungsabrede ist.

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