ZfIR 2024, 130
Leitsatz des Gerichts:
Für die Prüfung der Treuwidrigkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts ist auf den Zeitpunkt und den Kenntnisstand des Vorkaufsberechtigten bei Ausübung des Vorkaufsrechts abzustellen. Das Nichteinhalten einer nach der Ausübung des Vorkaufsrechts seitens des Vorkaufsverpflichteten gesetzten Frist zur Leistung einer Anzahlung führt nicht zur Treuwidrigkeit der Ausübung. Nach der wirksamen Ausübung des Vorkaufsrechts ist der Verpflichtete im Fall von schuldrechtlichen Pflichtverletzungen des Vorkaufsberechtigten hinreichend über die allgemeinen schuldrechtlichen Ansprüche auf u. a. Schadensersatz oder Rücktritt geschützt.
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