ZfIR 2023, 153

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 696 Abs. 329. Feststellung der Erledigung der Hauptsache bei Erfüllung der Forderung nach Widerspruch gegen Mahnbescheid (hier: Werklohnforderung) ZPO§ 696 BGH, Urt. v. 17.11.2022 – VII ZR 93/22 (LG Essen)BGHUrt.17.11.2022VII ZR 93/22LG Essen

Leitsatz des Gerichts:

Wird die Forderung eines Klägers nach Zustellung eines Mahnbescheids erfüllt und das Verfahren nach Erhebung des Widerspruchs durch den Beklagten alsbald an das Prozessgericht abgegeben, kann der Kläger in dem Streitverfahren einen Antrag auf Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, stellen. Das in der Erfüllung der Forderung liegende erledigende Ereignis ist in diesem Fall aufgrund der Rückwirkungsfiktion des § 696 Abs. 3 ZPO nach Rechtshängigkeit erfolgt.

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