ZfIR 2022, 145

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGG Art. 13; BGB § 744 Abs. 2, §§ 745, 809, 1034, 1093, 1353, 24229. Anspruch jedes Miteigentümers auf Besichtigung des Hauses durch gerichtlich bestellten Sachverständigen bei Teilungsversteigerung GGArt. 13 BGB§ 744 BGB§ 745 BGB§ 809 BGB§ 1034 BGB§ 1093 BGB§ 1353 BGB§ 242 AG Brandenburg, Urt. v. 16.07.2021 – 31 C 79/21AG BrandenburgUrt.16.7.202131 C 79/21

Leitsätze des Gerichts:

1. und 2. (…)
3. Bei einem Antrag eines Miteigentümers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der andere Miteigentümer dem vom Vollstreckungsgericht beauftragten Sachverständigen den Zutritt zu dem Objekt der Teilungsversteigerung gewährt, handelt es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit und nicht um eine familienrechtliche Angelegenheit (§ 266 FamFG).
4. Dem Miteigentümer eines Hausgrundstücks steht gegenüber dem anderen Miteigentümer grundsätzlich ein Anspruch darauf zu, dass dieser dem vom Vollstreckungsgericht in dem Teilungsversteigerungsverfahren beauftragten Sachverständigen den Zutritt zu dem streitbefangenen Objekt gewährt und dem Sachverständigen insofern auch die Besichtigung dieses Hausgrundstücks gestattet (Art. 13 GG, § 744 Abs. 2, §§ 745, 809 BGB i. V. m. §§ 1034, 1093 und § 1353 BGB und unter Beachtung von § 242 BGB).
5. Zur Frage der Höhe des Streitwerts hinsichtlich derartiger einstweiliger Verfügungsverfahren (§ 3 ZPO).

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