ZfIR 2022, 144

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO §§ 19, 22 Abs. 1, § 29 Abs. 1; BGB §§ 2136, 2113 Abs. 1, 223. Löschung eines Nacherbenvermerks nach Veräußerung der Immobilie durch befreiten Vorerben bei Vorlage zweier gegensätzlicher Wertgutachten GBO§ 19 GBO§ 22 GBO§ 29 BGB§ 2136 BGB§ 2113 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.09.2021 – 3 Wx 125/21 (AG Langenfeld)OLG DüsseldorfBeschl.6.9.20213 Wx 125/21AG Langenfeld

Leitsätze der Redaktion:

1. Durch Löschung eines eingetragenen Nacherbenvermerks wird das Grundbuch berichtigt, wenn die Unrichtigkeit des Nacherbenvermerks nachgewiesen wird; im Fall der Veräußerung einer zum Nachlass gehörenden Immobilie durch den befreiten Vorerben, kommt es für die Unrichtigkeit des im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks darauf an, ob der Grundbesitz vom Vorerben entgeltlich übertragen worden ist.
2. Auch wenn dem Grundbuchamt bei der Prüfung der Entgeltlichkeit einer Verfügung des befreiten Vorerben eine erweiterte tatsächliche Prüfungsmöglichkeit zusteht, beschränkt sich seine Prüfung nach allgemeinen Grundsätzen auf die ihm vorgelegten Eintragungsunterlagen und sonstige offenkundige Tatsachen; im Fall eines vom Antragsteller vorgelegten Wertgutachtens für die veräußerte Immobilie hat das Grundbuchamt allein zu prüfen, ob dieses Wertgutachten die Entgeltlichkeit des von dem befreiten Vorerben getätigten Übertragungsgeschäfts nachweist.

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