ZfIR 2022, 143

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 171; GBO §§ 15, 19, 2922. Wirksame Erteilung einer sog. Angestelltenvollmacht BGB§ 171 GBO§ 15 GBO§ 19 GBO§ 29 OLG Jena, Beschl. v. 09.09.2021 – 3 W 296/21 (AG Greiz)OLG JenaBeschl.9.9.20213 W 296/21AG Greiz

Leitsatz der Redaktion:

Ist der in der notariellen Grundstückskaufvertragsurkunde erteilten Vollmacht mit der notwendigen Bestimmtheit zu entnehmen, dass die bei dem die Grundschuldbestellung beurkundenden Notar zu diesem Zeitpunkt beschäftigten Notariatsangestellten zur Abgabe der Eintragungsbewilligung für die Grundschuld bevollmächtigt sind (sog. Angestelltenvoll-ZfIR 2022, 144macht), liegt eine wirksame Bevollmächtigung nach § 171 BGB vor; die unerlässliche Bezeichnung der Person des Bevollmächtigten erfolgt zwar in der Regel durch namentliche Benennung, setzt sie aber nicht ausnahmslos und zwingend voraus.

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