ZfIR 2021, 141

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 18 Abs. 1, § 47; BW (NL) Art. 1:93, Art. 1:97, Art. 1:10025. Zulässige Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu Gunsten eines in Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht lebenden Ehegatten GBO§ 18 GBO§ 47 BW (NL)Art. 1:93 BW (NL)Art. 1:97 BW (NL)Art. 1:100 ZfIR 2021, 142 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.12.2020 – I-3 Wx 137/20 (AG Kleve)OLG DüsseldorfBeschl.22.12.2020I-3 Wx 137/20AG Kleve

Leitsätze des Gerichts:

1. Zur – vom Senat bejahten – Zulässigkeit der Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch zur dinglichen Sicherung des Anspruchs des Käufers (einer Eigentumswohnung) auf „Erwerb des Eigentums zu Alleineigentum in Gütergemeinschaft niederländischen Rechts lebend“.
2. Weist das Grundbuchamt in einem als „Zwischenverfügung gem. § 18 Abs. 1 GBO“ bezeichneten Beschluss, bei dem es sich nicht um eine „rangwahrende Zwischenverfügung im Sinne von § 18 GBO“ handele, auf ein der Vormerkung entgegenstehendes Eintragungshindernis hin (vorgemerkt werden könne nur eine nach dem Sachenrecht des BGB mögliche Eintragung; die Eintragung nicht des Eigentums sondern der Verfügungsberechtigung einer Person mit einem ein Gemeinschaftsverhältnis ausweisenden Zusatz gem. § 47 GBO sei nach dem Sachenrechtskatalog des BGB nicht vorgesehen), so hat der Beschluss mangels Heilbarkeit des Mangels mit rückwirkender Kraft keinen nach § 18 GBO zulässigen Inhalt und ist daher aufzuheben.

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