RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
Gesetzgebung: Reform des Wohnungseigentumsgesetzes
Am 13. 1. 2020 wurde der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEModG) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht und zur Stellungnahme an die Länder und Verbände versandt.
Der Entwurf basiert auf dem im August 2019 vorgelegten Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und zielt auf eine grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, das seit 1951 in weiten Teilen unverändert besteht. Der Entwurf sieht u. a. folgende Änderungen vor: Verlängerung der Ladungsfrist von zwei auf vier Wochen. Erleichterung der Umsetzung von baulichen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, barrierefreier Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchschutzes. Außerdem soll die Harmonisierung von WEG- und Mietrecht vorangebracht werden (z. B. durch Harmonisierung der Vorgaben zur Betriebskostenabrechnung). Um die Handlungsfähigkeit von Eigentümerversammlungen zu verbessern, sollen die Anforderungen an ihre Beschlussfähigkeit gesenkt und die Online-Teilnahme an WEG-Versammlungen ermöglicht werden. Die Informations- und Auskunftsrechte der Wohnungseigentümern gegenüber der Verwaltung sollen erweitert werden. Der Entwurf ist unter www.bmjv.deabrufbar.
(PM BMJV v. 13. 1. 2020)