ZfIR 2020, 115

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtBGB §§ 662 ff.26. Aufwendungsersatzanspruch einer WEG bei Wärmeversorgung der Nachbar-WEG durch im Eigentum der Mitglieder der WEG stehende Heizungsanlage BGB§§ 662 ff. OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.07.2019 – 24 U 157/18 (LG Düsseldorf)OLG DüsseldorfUrt.30.7.201924 U 157/18LG Düsseldorf

Leitsatz des Gerichts:

Ein zwischen dem Eigentümer eines Hausgrundstücks (Beauftragter) und dem Eigentümer des Nachbargrundstücks (Auftraggeber) bestehender Versorgungsvertrag (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 10. 4. 2019 – VIII ZR 250/17, ZfIR 2019, 528 (m. Anm. Zehelein, S. 532), Rz. 19), der auf der gemeinschaftlichen Nutzung einer allein im Eigentum des Beauftragten stehenden Heizungsanlage beruht, kann ein Auftragsverhältnis gem. §§ 662 ff. BGB darstellen. Gegen ein Gefälligkeitsverhältnis spricht, dass die Heizungsversorgung eine grundlegende Daseinsvorsorge darstellt und somit für den Auftraggeber wesentliche Interessen auf dem Spiel stehen. Das Auftragsverhältnis kann zu Ansprüchen gegen den Auftraggeber auf Aufwendungsersatz (§ 670 BGB) und zu einem Vorschussanspruch (§ 669 BGB) führen, während den Beauftragten eine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht (§ 666 BGB) treffen kann. Entsprechendes kann auch für Versorgungseinrichtungen betreffend Internet und Fernsehempfang gelten.

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