ZfIR 2020, 115

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 5 Abs. 4 Satz 2, § 10 Abs. 3; BGB §§ 133, 876, 877; GBO § 18 Abs. 1, § 1925. Zur Zuweisungsbefugnis des teilenden, nicht mehr zur Eigentümergemeinschaft gehörenden Eigentümers bei sog. gestreckter Begründung von Sondernutzungsrechten durch aufschiebend bedingte Zuordnung WEG§ 5 WEG§ 10 BGB§ 133 BGB§ 876 BGB§ 877 GBO§ 18 GBO§ 19 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.10.2019 – I-3 Wx 69/19 (AG Mönchengladbach)OLG DüsseldorfBeschl.17.10.2019I-3 Wx 69/19AG Mönchengladbach

Leitsätze des Gerichts:

1. Berechtigt die Teilungserklärung den teilenden Eigentümer, bei Beurkundung der Verträge über die erstmalige rechtsgeschäftliche Veräußerung einer Wohnungs- und Teileigentumseinheit festzulegen, ob und ggf. welche der bezifferten Pkw-Abstellplätze dem betreffenden Erwerber und künftigen Eigentümer eines Wohnungs- oder Teileigentumsrechts zur alleinigen unentgeltlichen und ausschließlichen Nutzung zustehen, verbunden mit der Ermächtigung, eine solche Bestimmung auch ohne Veräußerung durch eine notariell beglaubigte Erklärung zu treffen und soll dies zur Folge haben, dass unter der aufschiebenden Bedingung, dass der zur jeweiligen Sondernutzung eines der vorgenannten Stellplätze allein berechtigte Sondereigentümer in vorstehender Form bestimmt wird, die jeweils anderen Sondereigentümer von der Nutzung der Stellplätze ausgeschlossen sind und die unentgeltliche Sondernutzung zu dulden haben („gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten durch Zuordnungsvorbehalt“), so legt dies die Auslegung nahe, dass eine Zuweisungsbefugnis des teilenden Eigentümers nach seinem Ausscheiden aus der Gemeinschaft nicht mehr besteht.
2. Das Grundbuchamt darf dem Antragsteller nicht im Wege der Zwischenverfügung den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder die Vorlage einer Bewilligung des unmittelbar Betroffenen aufgeben (hier: Vorlage einer Bewilligung aller zur Eigentümergemeinschaft gehörenden Miteigentümer mit Blick auf deren vom Grundbuchamt für erforderlich gehaltene Mitwirkung zur Begründung der Sondernutzungsrechte an den Stellplätzen).

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell