ZfIR 2019, 88

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 28 Abs. 3, 5Kompetenz der WEG zum Beschluss über Fortgeltung eines konkreten Wirtschaftsplans/Begrenzung des Anspruchs auf Hausgeldzahlungen durch beschlossene Jahresabrechnung WEG§ 28 LG Frankfurt/M., Urt. v. 13.09.2018 – 2-13 S 92/17 (rechtskräftig; AG Offenbach)LG Frankfurt/M.Urt.13.9.20182-13 S 92/17rechtskräftigAG Offenbach

Leitsätze des Gerichts:

1. Für eine Fortgeltungsklausel in einem Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan besteht eine Beschlusskompetenz.
2. Nach dem Beschluss über die Jahresabrechnung begrenzt sich der Anspruch auf Forderungen aus dem Wirtschaftsplan auf den in der Jahresabrechnung ausgewiesenen Betrag.
3. Hat der Wohnungseigentümer keine Vorauszahlungen auf den Wirtschaftsplan erbracht, stellt eine „negative Abrechnungsspitze“ keine Forderung des Wohnungseigentümers dar, gegen welche die WEG die Aufrechnung erklären kann.

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