ZfIR 2019, 102

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtBewG § 22 Abs. 1, 3, §§ 76 ff.27. Zulässige Heranziehung des auf Hauptfeststellungszeitpunkt 1. 1. 1964 aufgestellten Mietspiegels zur Festsetzung des Einheitswerts BewG§ 22 BewG§§ 76 ff. BFH, Urt. v. 19.09.2018 – II R 20/15 (FG München)BFHUrt.19.9.2018II R 20/15FG München

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Heranziehung eines auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. 1. 1964 aufgestellten Mietspiegels für die Schätzung der üblichen Miete im Ertragswertverfahren der Einheitsbewertung ist zulässig, wenn vergleichbare vermietete Objekte nicht vorhanden waren und der Mietspiegel in seinen Aufgliederungen den vom Gesetz gestellten Anforderungen entspricht.
2. Der Mietspiegel soll mit einer gewissen Datenbreite nur einen Anhalt für die vorzunehmende Schätzung bieten, so dass Fehler in einzelnen Datengrundlagen keinen unmittelbaren Einfluss auf die Besteuerung haben.

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