RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
BVerfG: Verhandlung über Einheitswerte
In seiner Verhandlung am 16. 1. 2018 stellte das BVerfG die Berechnungsgrundlage der für Kommunen wichtigen Grundsteuer auf den Prüfstand. Nach Überzeugung des BFH verstoßen die Einheitswerte für die mehr als 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Der Ausgang der in Karlsruhe verhandelten fünf Verfahren hat große Bedeutung für Immobilienbesitzer, Mieter und Kommunen (Az.: 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12). Die Grundsteuer trifft die Eigentümer und wird an Mieter weitergereicht. Insgesamt fließen fast 14 Milliarden € im Jahr in die Kassen von Städten und Gemeinden.
Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die einmal festgestellten Einheitswerte – 1964 in den westlichen und 1935 in den neuen Bundesländern –- heute noch eine gerechte Steuererhebung zulassen. Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Ferdinand Kirchhof, wies zu Beginn der Verhandlung, darauf hin, dass das Gericht, sollte es einen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen, entscheiden müsse, wie mit der Zeit bis zu einer Neuregelung und bereits erlassenen Steuerbescheiden umgegangen werden soll.
(Quelle: Handelsblatt online v. 16. 1. 2018)