ZfIR 2018, 98

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 RechtsprechungVertragsrechtBGB § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 311b Abs. 1Keine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen aufgrund kurzfristiger Erhöhung des Kaufpreises durch Grundstücksverkäufer BGB§ 311 BGB§ 311b BGH, Urt. v. 13.10.2017 – V ZR 11/17 (OLG Stuttgart)BGHUrt.13.10.2017V ZR 11/17OLG Stuttgart

Leitsätze des Gerichts:

1. Es stellt keine besonders schwerwiegende Treuepflichtverletzung des (potentiellen) Verkäufers eines Grundstücks dar, wenn er – bei wahrheitsgemäßer Erklärung seiner Abschlussbereitschaft – dem Kaufinteressenten nicht offenbart, dass er sich vorbehält, den Kaufpreis zu erhöhen. Eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen scheidet deshalb aus.
2. Der (potentielle) Verkäufer haftet auch dann nicht auf Schadensersatz, wenn er zu einem Zeitpunkt Abstand von dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrags nimmt, zu dem er weiß, dass der Kaufinteressent im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrags bereits einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen hat.

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