ZfIR 2018, 119

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenBau-, Boden- und UmweltrechtBauGB § 34 Abs. 1 Satz 1; BauNVO § 14 Abs. 1 Satz 1, § 23 Abs. 525. Baugenehmigung für auf Erweiterung einer Hauptanlage (hier: angebauter Abstellraum) errichtete Dachterrasse und Balkon BauGB§ 34 BauNVO§ 14 BauNVO§ 23 BVerwG, Urt. v. 14.12.2017 – BVerwG 4 C 9.16 (OVG Münster)BVerwGUrt.14.12.2017BVerwG 4 C 9.16OVG Münster

Leitsatz des Gerichts:

Nebenanlagen können nur Anlagen sein, die nicht Bestandteil des (Haupt-)Gebäudes sind. Zur Abgrenzung einer Nebenanlage vom Teil einer Hauptanlage können funktionelle und räumliche Gesichtspunkte herangezogen werden. Von die-ZfIR 2018, 120ser Abgrenzung zu unterscheiden ist die Frage, ob eine Nebenanlage untergeordnet ist.

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