ZfIR 2017, 119

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrecht WEG § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 1, Abs. 3; BGB §§ 903, 1004 Abs. 125. Zulässige Nutzung von im Sondereigentum stehenden Kellerräumen als eigenständige Wohnung entsprechend der Teilungserklärung WEG§ 13 WEG§ 15 BGB§ 903 BGB§ 1004 OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.10.2016 – 9 U 14/15 (LG Konstanz)OLG KarlsruheUrt.28.10.20169 U 14/15LG Konstanz

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt, in seinem Sondereigentum stehende Kellerräume als Wohnräume auszubauen, wenn die Teilungserklärung jedem Eigentümer erlaubt, die Zweckverwendung seiner Räume zu ändern. Bezeichnungen wie „Hobbyraum“ oder „Keller“ im Aufteilungsplan sind in diesem Fall nur unverbindliche Nutzungsvorschläge.
2. Sofern Bestimmungen der Teilungserklärung nicht entgegenstehen, ist es dem Wohnungseigentümer nicht verwehrt, seine Wohnung faktisch in zwei selbständige Einheiten zu unterteilen.

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