ZfIR 2015, 120

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 839; VermG § 3 Abs. 3 Satz 1, § 30 Abs. 1; GVO § 1 Abs. 226. Erfordernis der (materiellen) Restitutionsberechtigung zur Geltendmachung von Ansprüchen nach rechtswidrig erteilter GrundstücksverkehrsgenehmigungBGB§ 839VermG§ 3VermG§ 30GVO§ 1BGH, Urt. v. 20.11.2014 – III ZR 494/13 (OLG Dresden)BGHUrt.20.11.2014III ZR 494/13OLG Dresden

Leitsatz desGerichts:

In den Schutzbereich der nach § 1 Abs. 2 GVO bestehenden, der Sicherung des Unterlassungsanspruchs nach § 3 Abs. 3 VermG dienenden Amtspflicht, eine Grundstücksverkehrsgenehmigung (nur) unter den dort näher bestimmten Voraussetzungen zu erteilen, ist nur der materiell restitutionsberechtigte Antragsteller einbezogen.

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