ZfIR 2015, 120

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 19525. Eigenständige Verjährung rechtmäßig geltend gemachten Anspruchs aus Nachberechnung von BetriebskostenBGB§ 195OLG Celle, Beschl. v. 17.11.2014 – 2 U 133/14 (LG Hannover)OLG CelleBeschl.17.11.20142 U 133/14LG Hannover

Leitsatz des Gerichts:

Nimmt der Vermieter von Gewerberaum nach der erstmaligen Erteilung einer Betriebskostenabrechnung eine Nachberechnung von Betriebskosten vor, beginnt die Verjährung des Nachzahlungsanspruchs des Vermieters erst mit dem Schluss des Jahres, der auf die Erteilung der korrigierten Nebenkostenabrechnung und den Zugang dieser Abrechnung bei dem Mieter folgt.

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