ZfIR 2014, A 5

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BGH: Wirksamkeit mietrechtlicher Quotenabgeltungsklausel

In dem Verfahren geht es um die Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln (vorformulierte Quotenabgeltungsklausel) und um die Rückzahlung der Mietkaution sowie die Auszahlung eines Betriebskostenguthabens. Der Vermieter verlangt vom Mieter, der weder während der gut dreijährigen Mietzeit noch bei Auszug Renovierungsarbeiten vorgenommen hatte, Zahlung eines Anteils der nach Beendigung des Mietverhältnisses anfallenden Kosten für die Durchführung von Schönheitsreparaturen.
Der BGH beschloss nun, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen; zu deren Vorbereitung hat der Senat den Parteien einen rechtlichen Hinweis gegeben. Die Parteien haben Gelegenheit, dazu binnen sechs Wochen Stellung zu nehmen. Danach wird ein neuer Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt werden (Az.: VIII ZR 352/12).
ZfIR 2014, A 6
(Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 11/2014 vom 22.1.2014)

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