ZfIR 2014, 111

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtEStG § 23 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 429. Keine Berücksichtigung von Vorfälligkeitsentschädigungen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und VerpachtungFG Düsseldorf, Urt. v. 11.09.2013 – 7 K 545/13FG DüsseldorfUrt.11.9.20137 K 545/13

Leitsatz der Redaktion:

Besteht bei einer nach Ablauf der zehnjährigen Frist vorgenommenen Veräußerung eines Objekts die Pflicht zur lastenfreien Übertragung, ist die durch die vorzeitige Rückzahlung des ursprünglich zur Finanzierung des Objekts aufgenommenen Darlehens anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten geltend zu machen; es besteht ein Zusammenhang zwischen der Verpflichtung zur Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigungen mit der Veräußerung, nicht aber den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

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