ZfIR 2014, 110

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 633 Abs. 1 a. F.21. Vorliegen eines Mangels (hier: fehlendes Gefälle auf Hoffläche) bei Abweichen vom dem Vertrag zugrundliegenden QualitätsstandardBGH, Urt. v. 21.11.2013 – VII ZR 275/12 (OLG Frankfurt/M.)BGHUrt.21.11.2013VII ZR 275/12OLG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Ob eine Hof- und Zugangsfläche einer Wohnanlage ein Gefälle zum leichteren Abfluss von Oberflächenwasser haben muss, kann nicht allein danach beurteilt werden, dass es in der Baubeschreibung nicht vorgesehen und auch nicht zwingend erforderlich ist. Es kommt vielmehr darauf an, ob der Besteller ein solches Gefälle nach den dem Vertrag zugrunde liegenden Umständen, insbesondere dem vereinbarten Qualitäts- und Komfortstandard, erwarten kann.

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