ZfIR 2013, A 4

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Aktuell

Anlagenverordnung: Ausweitung der Prüfpflicht für Heizöltanks

Voraussichtlich noch in diesem Jahr soll eine bundesweit einheitlich geregelte Prüfpflicht für Heizöltanks ab 1000 Litern eingeführt werden.
Der VPB rechnet allerdings damit, dass es noch bis Mitte 2013 dauert, bis die Verordnung in Kraft tritt.
Bundesweit wird zurzeit an einer einheitlichen Regelung zur Prüfung von Öltanks ab 1 000 Liter gearbeitet. Dieser Entwurf muss allerdings noch durch die Gremien und auch in Brüssel abgesegnet werden. Wir rechnen erst ab Mitte 2013 mit einer endgültigen Regelung. Eine „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen“ (VAwS), die die Frage der Öltanks regelt, gibt es bisher in den einzelnen Bundesländern, auch in Hessen. Insbesondere die Hessischen Erfahrungen fließen natürlich in die neue Gesetzgebung ein, so Thomas Brandes, Sachverständiger für die Prüfung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Kooperationspartner des VPB-Regionalbüros Kassel.
In 2012 konnte noch keine Einigung über eine neue bundesweit gültige Anlagenverordnung (AwSV) erzielt werden. Die Verhandlungen zwischen den beteiligten Ministerien werden in diesem Jahr fortgesetzt. Für das Gros der Ölheizungsbetreiber besteht daher bis auf weiteres kein Handlungsbedarf. Unabhängig von einer Ausweitung der Prüfpflicht von Heizöltanks, sind Hausbesitzer für den sicheren Betrieb ihrer Tankanlage verantwortlich.
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) dient dem Gewässerschutz. Sie soll bundesweit einheitliche Anforderungen unter anderem für die Heizöllagerung schaffen und die bisherigen Landesverordnungen ablösen. Der Bund hat eine einheitliche Regelung aufgrund der Föderalismusreform und der damit verbundenen Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz in Angriff genommen. Ein erhöhtes Umweltrisiko durch Sicherheitsmängel im derzeitigen Tankbestand ist de facto nicht der Hintergrund der neuen Anlagenverordnung.
Bislang müssen in Deutschland nur unterirdische Tanks, alle Tanks mit mehr als 10 000 Litern Volumen sowieZfIR 2013, A 9oberirdische Tanks mit mehr als 1000 Litern Volumen in Wasserschutzgebieten regelmäßig geprüft werden.
In der Ressortabstimmung über die künftige AwSV ist unter anderem die Ausweitung der wiederkehrenden Prüfpflicht auf alle oberirdischen Heizöltanks ab 1000 Liter Fassungsvermögen ein strittiger Punkt. Würde diese Regelung verabschiedet, wären davon bundesweit rund vier Millionen Heizöltanks betroffen. Sie müssten dann künftig alle zehn Jahre durch einen Sachverständigen überprüft werden. Auf die Betreiber, überwiegend Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, würden nach Schätzung des Instituts für Wärme und Öltechnik (IWO) alle zehn Jahre Kosten in Höhe von insgesamt 400 Mio. € zukommen.
Nachdem der erste Referentenentwurf in den vergangenen zwei Jahren mehrfach überarbeitet wurde, hat ihn das federführende Bundesumweltministerium im Januar 2012 zur Abstimmung in die anderen Bundesministerien gegeben. Eine Einigung wurde bislang nicht erzielt.
Sobald eine von allen Ressorts bestätigte Fassung vorliegt, geht die Verordnung ins so genannte EU-Notifizierungsverfahren, da die AwSV teilweise EU-Recht in nationales Recht umsetzt. Dieser Prozess dauert mindestens drei Monate. Erst danach kann dann das Bundeskabinett die Verordnung verabschieden. Da die Bundesländer betroffen sind, muss auch der Bundesrat über die Verordnung abstimmen. Sollten die Länderinteressen nicht ausreichend berücksichtigt worden sein, kann das Gremium die Verordnung stoppen.
(Quelle: Pressemitteilung der IWO vom 21.1.2013 und www.vpb.de)

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