ZfIR 2013, A 4

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BauGB: Anhörung zur Baurechtsnovelle

Am 30.1.2013 findet eine Anhörung zur geplanten Novellierung des Baugesetzbuches im Bundestag statt.
Mit Blick auf den demografischen Wandel müsse das Ziel sein, Ortskerne wieder attraktiv zu gestalten. Zukunftsweisend sei, dass der Klimaschutz künftig ein weiteres Kriterium bei der Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Stadtgebiets sein soll. Den Vorschlag des Bundesrates hingegen, unzureichenden Klimaschutz generell als städtebaulichen Missstand zu definieren, wies Dr. Rolf Kornemann, Präsident von Haus & Grund Deutschland, zurück, da dies in letzter Konsequenz zu verschärften energetischen Vorgaben für den Gebäudebestand führen würde, die das Wohnen weiter verteuerten. Haus & Grund begrüßte schließlich, dass Anlagen zur Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten künftig grundsätzlich zulässig sein sollen. Ein richtiger Schritt sei zudem, mit dieser Novelle die Installation von Fotovoltaikanlagen im innerstädtischen Bereich rechtssicher und praxistauglich zu gestalten.
Die vollständige Stellungnahme von Haus & Grund zur Baurechtsnovelle als PDF-Download: http://www.hausundgrund.de/download.php?dl_resource_id=55685.
(Quelle: Pressemitteilung vom 29.1.2013)

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