ZfIR 2013, 115

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 546, 1030 ff.; ZPO § 533 Nr. 1 und 224. Zur Aufrechnung gegen Hauskosten und Herausgabe der Räumlichkeiten bei schuldrechtlicher Nutzungsvereinbarung ohne Eintragung eines NießbrauchsrechtsOLG Koblenz, Beschl. v. 06.11.2012 – 2 U 55/12 (LG Koblenz)OLG KoblenzBeschl.6.11.20122 U 55/12LG Koblenz

Leitsätze des Gerichts:

1. Hat der Nutzungsberechtigte eines Hausanwesens in erster Instanz mit einer konkreten Mietzinsforderung gegen die Hauptforderung die Aufrechnung erklärt, ist es ihm verwehrt, im Berufungsverfahren erfolgreich die hilfsweise Aufrechung mit Mietzinsforderungen aus anderen Mietverhältnissen zu erklären, wenn weder der Gegner in die Aufrechnungserklärung einwilligt noch das Prozessgericht diese für sachdienlich erachtet und die Aufrechnungserklärung auch nicht auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht bei seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat.

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