ZfIR 2013, 111

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2013RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2Wahrung des dinglichen Vorrechts der WEG auf Befriedigung von Hausgeldforderungen trotz vormerkungsbesichertem EigentumswechselZVG§ 10LG Heilbronn, Beschl. v. 21.12.2012 – 1 T 231/12 (rechtskräftig; AG Heilbronn)LG HeilbronnBeschl.21.12.20121 T 231/12rechtskräftigAG Heilbronn

Leitsätze der Redaktion:

1. Das Recht auf bevorrechtigte Befriedigung aus § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG entsteht nicht erst mit Anordnung der Beschlagnahme, sondern gesetzlich mit Fälligkeit der von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG erfassten Hausgeldansprüche.
2. Der durch die Vormerkung gesicherte Eigentumswechsel steht der bevorrechtigten Befriedigung der Gläubigerin wegen geltend gemachter rückständiger Hausgeldansprüche gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG nicht entgegen.

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