ZfIR 2013, 103

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2013RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 727 Abs. 1, § 750 Abs. 2Zustellung beglaubigten, aktuellen Registerauszugs an den Schuldner als notwendige VollstreckungsunterlageZPO§ 727ZPO§ 750BGH, Beschl. v. 08.11.2012 – V ZB 124/12 (LG Frankenthal/Pfalz) +BGHBeschl.8.11.2012V ZB 124/12LG Frankenthal/Pfalz

Leitsatz des Gerichts:

Ist aufgrund einer Eintragung im Genossenschaftsregister dem Rechtsnachfolger des in einem Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubigers eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels erteilt worden, darf die Zwangsvollstreckung nur erfolgen, wenn dem Schuldner zusammen mit dem Titel neben der Vollstreckungsklausel ein Auszug aus dem Register zugestellt wird, welcher den aktuellen Registerinhalt im Zeitpunkt der Klauselerteilung wiedergibt.

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