RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Aktuell
Überprüfung des Bauforderungssicherungsgesetzes
Derzeit lässt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Evaluation des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG) durchführen.
Die TU Bergakademie Freiberg untersucht mittels einer internetgestützten Befragung alle relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Bauforderungssicherungsgesetzes sowie seine Anforderungen an Bauunternehmen, Wirtschaftsprüfung und Kreditwirtschaft.
Ziel der Evaluation ist es, die Anwendbarkeit der Anforderungen des Gesetzes und deren Auswirkungen auf die Beteiligten im Anwendungsbereich des Gesetzes zu untersuchen.
Das Bauforderungssicherungsgesetz soll sicherstellen, dass Gelder, die für bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit Bauwerken gezahlt werden, nur an diejenigen gehen, die diese Leistung auch erbracht haben. Im Zentrum der Studie stehen praktische Probleme bei der Anwendung dieses Gesetzes und die Auswirkungen auf die Liquidität der Bauunternehmen.
Mit dem Inkrafttreten des Forderungssicherungsgesetzes zum 1.1.2009 wurde das seit 1909 geltende Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (GSB) novelliert und wird seitdem unter der amtlichen Bezeichnung „Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG)“ geführt.
Weitere Informationen unter: http://www.bmvbs.de.
Anmeldung zur Studie unter: http://fak6.tu-freiberg.de/baubetriebslehre/baufordsig/registrierung/
(Quelle: Pressemitteilung des BMVBS Nr. 018/2012 vom 1.2.2012)