ZfIR 2012, 105

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 133; ZPO § 894; GBO § 1926. Erforderlichkeit der genauen Bezeichnung des dinglichen Rechts (hier: Wohnungsrecht) in dem mit Eintragungsantrag vorgelegten UrteilBGH, Beschl. v. 17.11.2011 – V ZB 58/11 (OLG Frankfurt/M.)BGHBeschl.17.11.2011V ZB 58/11OLG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Urteil, das den Beklagten dazu verurteilt, die Eintragung eines beschränkten dinglichen Rechts in das Grundbuch zu bewilligen, muss das einzutragende Recht vollständig bezeichnen.

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