ZfIR 2012, 104

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 78 Abs. 124. Unzulässige Rechtsbeschwerde nach Erledigung der Hauptsache im Grundbuchverfahren bei fehlender Anfechtbarkeit der KostenentscheidungBGH, Beschl. v. 08.12.2011 – V ZB 170/11 (OLG Frankfurt/M.)BGHBeschl.8.12.2011V ZB 170/11OLG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Hat sich in einer Grundbuchsache Hauptsache vor Einlegung der Rechtsbeschwerde erledigt, ist die Rechtsbeschwerde jedenfalls dann unzulässig, wenn das Beschwerdegericht keine isoliert anfechtbare Kostenentscheidung getroffen hat.

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