ZfIR 2011, 97

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011RechtsprechungVertragsrechtBGB § 652 Abs. 1Leistung eines Nachweismaklers i.S.d. § 652 Abs. 1 BGB durch Mitteilung an seinen Auftraggeber durch die dieser in konkrete Hauptvertragsverhandlungen eintreten kannBGB§ 652OLG Naumburg, Urt. v. 29.10.2010 – 10 U 14/10 (nicht rechtskräftig; LG Halle)OLG NaumburgUrt.29.10.201010 U 14/10nicht rechtskräftigLG Halle

Leitsatz des Gerichts:

Die Leistung eines Nachweismaklers, der die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages i.S.d. § 652 Abs. 1 BGB nachzuweisen hat, setzt voraus, dass der nachgewiesene Abschlussberechtigte zum Abschluss des beabsichtigten Vertrages bereit ist. Inhaltlich erfordert der Nachweis so konkrete Angaben – in der Regel Name und Anschrift – zu der Person, die zu substanziellen Verhandlungen über den Vertragsschluss berechtigt ist, dass der Auftraggeber ohne Weiteres konkrete Verhandlungen aufnehmen kann.

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