ZfIR 2011, 115

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenBau-, Boden- und UmweltrechtGG Art. 14; BauGB § 40 Abs. 1, 2, § 42 Abs. 1, § 43 Abs. 3, § 44 Abs. 427. Kein reiner Entschädigungs- statt Übernahmanspruch trotz dauerhafter Nicht-Umsetzung der baurechtlichen Planung durch die GemeindeBGH, Urt. v. 08.07.2010 – III ZR 221/09 (OLG Stuttgart)BGHUrt.8.7.2010III ZR 221/09OLG Stuttgart

Leitsätze des Gerichts:

1. Der von einer eigentumsverdrängenden, allein fremdnützigen Planung nach § 40 Abs. 1 BauGB betroffene Eigentümer, dem ein Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB zusteht, kann wegen § 43 Abs. 3 Satz 1 BauGB auch dann keine weitere Geldentschädigung verlangen, wenn die Gemeinde über einen langen Zeitraum die Verwirklichung der Planung nicht in Angriff nimmt und erklärt, auch aktuell keinen diesbezüglichen Umsetzungswillen zu haben.

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