ZfIR 2011, 114

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtBGB § 273; WEG § 5 Abs. 1, § 1426. Rechtmäßige Versorgungssperre der Eigentümergemeinschaft gegen Sondereigentümer auch bezüglich Strom bei Versorgung über im Gemeinschaftseigentum stehende LeitungenZfIR 2011, 115LG München I, Urt. v. 08.11.2010 – 1 S 10608/10 (AG München)LG München IUrt.8.11.20101 S 10608/10AG München

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Beschluss einer Versorgungssperre ist zulässig nur nach vorheriger Abmahnung und bei einem gravierenden Leistungsrückstand, wovon regelmäßig auszugehen ist, wenn der Wohngeldrückstand sechs Monatsraten übersteigt. Dabei muss die Abmahnung lediglich dem Vollzug der Sperre vorausgehen, nicht schon einer nur vorbereitenden Beschlussfassung.

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