ZfIR 2011, 111

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO §§ 758a, 883; ZVG § 150Zielgerichtete Begehung der Schuldnerwohnung gegen dessen Willen durch den Zwangsverwalter nicht ohne richterliche Genehmigung möglichZPO§ 758aZPO§ 883ZVG§ 150LG Bonn, Urt. v. 15.10.2010 – 6 T 223/10 (nicht rechtskräftig; AG Siegburg)LG BonnUrt.15.10.20106 T 223/10nicht rechtskräftigAG Siegburg

Leitsatz des Gerichts:

Die Einweisung des Zwangsverwalters in den Besitz an der Schuldnerwohnung sowie deren Durchsuchung zur Auffindung von Unterlagen bedarf einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nach § 758a Abs. 1 ZPO. Der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung nebst Ermächtigung zur Bestizverschaffung reicht als Vollstreckungstitel inwoweit nicht aus.

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