ZfIR 2011, 103

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB § 1056 Abs. 2 Satz 1, § 745 Abs. 1 Satz 1Außerordentliche Kündigung des Mietvertrags durch Bruchteilseigentümer nach Tod des Nießbrauchers bei fehlender Personenidentität zwischen Grundstückseigentümer und NießbrauchserbenBGB§ 1056BGB§ 745BGH, Urt. v. 20.10.2010 – XII ZR 25/09 (OLG Schleswig)BGHUrt.20.10.2010XII ZR 25/09OLG Schleswig

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Eigentümer eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks sind nach dem Tode des Nießbrauchers auch dann gem. § 1056 Abs. 2 Satz 1 BGB zur vorzeitigen Kündigung eines von dem Nießbraucher abgeschlossenen Mietvertrages berechtigt, wenn sie neben weiteren Personen Miterben des Nießbrauchers sind.
2. Bruchteilseigentümer können ein Mietverhältnis über das gemeinschaftliche Grundstück wirksam mit Stimmen-ZfIR 2011, 104mehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme einer ordnungsgemäßen Verwaltung gem. § 745 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellt (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 183, 131 = ZfIR 2010, 83 (LS) = FamRZ 2010, 119 ff.).

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