ZfIR 2010, 113

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenBau-, Boden- und UmweltrechtVwKostG HE § 11 Abs 1 Nr 1, InsO §§ 80, 5525. Insolvenzverwalter als Kostenschuldner für bauaufsichtliche Sicherheitsüberprüfung eines zur Insolvenzmasse gehörenden GrundstücksVGH Kassel, Beschl. v. 05.11.2009 – 5 A 2533/09.Z (VG Wiesbaden)VGH KasselBeschl.5.11.20095 A 2533/09.ZVG Wiesbaden

Leitsatz des Gerichts:

Sind ein zur Insolvenzmasse gehörendes Grundstück und daraufstehende Gebäude Gegenstand einer bauaufsichtlichen Sicherheitsprüfung, ist (auch) der Insolvenzverwalter als ordnungsrechtlicher Verantwortlicher „Veranlasser“ der Amtshandlung und deshalb Kostenschuldner.

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