ZfIR 2010, 113

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 44; BGB § 88523. Sicherung des Rückübertragungsanspruchs bei Verletzung vereinbarter Betreuungspflicht durch EigentumsvormerkungOLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.01.2010 – I-3 Wx 227/09 (AG Neuss)OLG DüsseldorfBeschl.4.1.2010I-3 Wx 227/09AG Neuss

Leitsatz des Gerichts:

Der Anspruch des Grundstückseigentümers, der sein Grundstück gegen Übernahme einer Betreuungsverpflichtung übertragen hat, auf Rückübertragung für den Fall des Rücktritts wegen Verletzung dieser Vereinbarung (hier: „ . . . wenn G. seine in dieser Urkunde übernommenen Betreuungspflichten beharrlich nicht erfüllt oder sonstwie erheblich und nachhaltig gegen den Geist dieses Vertrages verstößt . . .“) ist hinreichend bestimmt und kann durch eine entsprechende Eigentumsvormerkung gesichert werden.

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