ZfIR 2009, 110

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtGBO §§ 47, 80; WEG §§ 10, 21, 4625. Erwerb von Grundbesitz durch Wohnungseigentümergemeinschaft und Eintragung der WEG ins Grundbuch als Konsequenz der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der WEGOLG Celle, Beschl. v. 26.02.2008 – 4 W 213/07 (LG Hannover)OLG CelleBeschl.26.2.20084 W 213/07LG Hannover

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Erwerb von Immobiliareigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschaft stellt unter bestimmten Voraussetzungen eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung dar.
2. Im Rahmen der einer Wohnungseigentümergemeinschaft verliehenden Teilrechtsfähigkeit ist auch von der Grundbuchfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft auszugehen.
3. Die Prüfung der Frage, ob der Erwerb von Immobiliareigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung anzusehen ist, obliegt nicht den Grundbuchämtern im Rahmen der Eintragung der Eigentümergemeinschaft als Eigentümerin, sondern vielmehr nur den Wohnungseigentumsgerichten im Rahmen des Beschlussanfechtungsverfahrens nach § 46 WEG.

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