ZfIR 2009, 110

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 535 Abs. 1, § 15722. Vereinbarung der Grundreinigung von Teppichboden als Schönheitsreparatur im GewerbemietraumvertragBGH, Urt. v. 08.10.2008 – XII ZR 15/07 (OLG Brandenburg)BGHUrt.8.10.2008XII ZR 15/07OLG Brandenburg

Leitsatz des Gerichts:

Vereinbaren die Parteien eines Gewerberaummietvertrages allgemein die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter, umfassen diese auch die Grundreinigung des Teppichbodens.

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