ZfIR 2009, 110

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 22 Abs. 1; BGB §§ 873, 101823. Keine Unrichtigkeit des Grundbuchs bei fehlender Eintragung des zu berichtigenden RechtsOLG München, Beschl. v. 20.11.2008 – 34 Wx 092/08OLG MünchenBeschl.20.11.200834 Wx 092/08

Leitsätze:

1. Ist für die Entstehung eines dinglichen Rechts die Eintragung im Grundbuch erforderlich, kommt eine Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht in Betracht, wenn das Recht nicht eingetragen ist (Leitsatz des Gerichts).
2. Die Eintragung eines Geh- und Fahrtenrechts bedarf der Einwilligung des durch die Eintragung des Rechts Betroffenen (Leitsatz der Redaktion).

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