ZfIR 2009, 109

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtAVBWasserV § 2 Abs. 2; BGB § 433 Abs. 2, § 631 Abs. 121. Keine Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Zahlung von Versorgungsleistungen bei Vorliegen eines auch nur konkludent zwischen Versorgungsunternehmen und Grundstücksnutzer/Mieter abgeschlossenen VertragesZfIR 2009, 74BGH, Urt. v. 10.12.2008 – VIII ZR 293/07 (KG)BGHUrt.10.12.2008VIII ZR 293/07KG

Leitsatz des Gerichts:

Ein Vertrag über die Erbringung von Ver- und Entsorgungsleistungen für ein Grundstück kommt dann nicht durch Annahme einer sog. Realofferte mit dem Grundstückseigentümer zustande, wenn das Versorgungsunternehmen diese Leistungen gegenüber einem Dritten (hier: Grundstücksnutzer) aufgrund eines mit diesem bestehenden Vertrages erbringt (st. Rspr., zuletzt Senatsbeschluss v. 15.1.2008 – VIII ZR 351/06, WuM 2008, 139). Dafür ist es ohne Bedeutung, ob der mit dem Dritten bestehende Vertrag ausdrücklich oder konkludent geschlossen ist.

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