ZfIR 2008, 118

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung in Leitsätzen Sachen- und Grundbuchrecht GBO §§ 13, 44, 71, 78; WEG §§ 5, 7, 1024. Keine Berechtigung des durch eine Auflassungsvormerkung gesicherten Käufers einer Eigentumswohnung zur Einlegung einer sogenannten Fassungsbeschwerde GBO§ 13 GBO§ 44 GBO§ 71 GBO§ 78 WEG§ 5 WEG§ 7 WEG§ 10 OLG Zweibrücken, Beschl. v. 28.02.2007 – 3 W 22/07OLG ZweibrückenBeschl.28.2.20073 W 22/07

Leitsätze des Gerichts:

1. Der durch eine Auflassungsvormerkung gesicherte Käufer einer Eigentumswohnung ist im Grundbuchverfahren nicht berechtigt zur Einlegung einer sogenannten Fassungsbeschwerde mit dem Ziel der näheren Kennzeichnung von Sondernutzungsrechten im Wortlaut der Grundbucheintragung.
2. Hat das Grundbuchamt ein Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums an einer Wohnung wirksam durch Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung (Teilungserklärung) gebucht, besteht kein Rechtsanspruch des Wohnungseigentümers auf eine weitergehende Kennzeichnung des Sondernutzungsrechts in dem Eintragungsvermerk.

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