ZfIR 2020, 864

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtEStG § 7 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 21; EStG VZ 2017; FGO § 81 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Satz 1; AO § 162; ImmoWertV; BauGB § 194196. Grundsätze der gerichtlichen Wertermittlung bei Zweifeln an vertraglicher Aufteilung von Grundstück- und Gebäudewert EStG§ 7 EStG§ 9 EStG§ 21 FGO§ 81 FGO§ 96 AO§ 162 BauGB§ 194 BFH, Urt. v. 21.07.2020 – IX R 26/19 (FG Cottbus) +BFHUrt.21.7.2020IX R 26/19FG Cottbus

Leitsätze des Gerichts:

1. Das FG darf eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, ZfIR 2020, 865nicht durch die unter Verwendung der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen.
2. Die Arbeitshilfe gewährleistet die von der Rechtsprechung geforderte Aufteilung nach den realen Verkehrswerten von Grund und Gebäude im Hinblick auf die Verengung der zur Verfügung stehenden Bewertungsverfahren auf das (vereinfachte) Sachwertverfahren und die Nichtberücksichtigung eines sog. Orts- oder Regionalisierungsfaktors bei der Ermittlung des Gebäudewerts nicht.
3. Im Fall einer streitigen Grundstücksbewertung ist das FG in der Regel gehalten, gem. § 81 Abs. 1 FGO das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken einzuholen, wenn es nicht ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt und diese in den Entscheidungsgründen darlegt.

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