ZfIR 2018, 845

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO §§ 239 ff., 246, § 86 Halbs. 1200. Fortbestehen der Prozessvollmacht des Rechtsanwalts einer GbR nach deren Erlöschen und Rechtsnachfolge durch einen der Gesellschafter ZPO§§ 239 ff. ZPO§ 246 ZPO§ 86 BGH, Beschl. v. 07.06.2018 – V ZB 252/17 (LG Koblenz)BGHBeschl.7.6.2018V ZB 252/17LG Koblenz

Leitsätze der Redaktion:

1. Auf den Übergang des Vermögens einer GbR (hier: Eigentümerin einer Teileigentumseinheit) oder einer oHG ohne Liquidation auf den letzten verbliebenen Gesellschafter sind die Regeln der §§ 239 ff., 246 ZPO und des § 86 Halbs. 1 ZPO sinngemäß anzuwenden.
2. Eine einem Rechtsanwalt von der GbR erteilte Prozessvollmacht ist ungeachtet des zwischenzeitlichen Erlöschens der GbR und der Rechtsnachfolge des letzten verbliebenen Gesellschafters in ihr Aktiv- und Passivvermögen als fortbestehend anzusehen.

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