ZfIR 2018, 844

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtGrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; BewG § 13 Abs. 1197. Zur Bewertung eines Erbbauzinsanspruchs als Berechnungsgrundlage der Grunderwerbsteuer GrEStG§ 1 GrEStG§ 2 BewG§ 13 BFH, Beschl. v. 29.08.2018 – II B 9/18 (FG Cottbus)BFHBeschl.29.8.2018II B 9/18FG Cottbus

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei Erwerb eines mit einem Erbbauzinsanspruch verbundenen Grundstücks unterliegt nur der Teil des Kaufpreises der Grunderwerbsteuer, der nach Abzug des Kapitalwerts des Erbbauzinsanspruchs verbleibt.
2. Die Bewertung dieses Erbbauzinsanspruchs richtet sich nach § 13 Abs. 1 BewG.
3. Der Jahreswert richtet sich nach dem zivilrechtlichen Anspruch auf den Erbbauzins, wie er zum Beurteilungsstichtag tatsächlich besteht.
4. Es ist eine Frage des Einzelfalls, ob ein dinglicher oder ein schuldrechtlicher Erbbauzins vereinbart ist.
5. Ob der Anspruch auf den Erbbauzins sich seit Bestellung des Erbbaurechts aufgrund von Klauseln über die Anpassung an eine Wertentwicklung (Indexierung) geändert hat, ist nach den Regeln des Zivilrechts zu beurteilen.

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