ZfIR 2018, 844

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 14 Nr. 2, § 15 Abs. 3; BGB § 1004 Abs. 1195. Anspruch der WEG auf Unterlassen einer vereinbarungswidrigen Nutzung (hier: einer Teileigentumseinheit) auch gegenüber Mieter WEG§ 14 WEG§ 15 BGB§ 1004 LG Frankfurt/M., Beschl. v. 27.09.2018 – 2-13 S 138/17 (rechtskräftig; AG Dieburg)LG Frankfurt/M.Beschl.27.9.20182-13 S 138/17rechtskräftigAG Dieburg

Leitsatz des Gerichts:

Sieht die Teilungserklärung eine Nutzung einer Teileigentumseinheit als Laden vor, kann in dieser kein Eiscafé betrieben werden, in dem auch Speisen und Getränke verkauft werden und eine Bestuhlung vorhanden ist. Ein Anspruch auf Unterlassung einer vereinbarungswidrigen Nutzung besteht auch gegen den Mieter, selbst wenn der Mietvertrag eine derartige Nutzung gestattet.

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