ZfIR 2018, 833

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 21 Abs. 7, § 15; BGB § 1004 Abs. 1Keine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Verpflichtung von Ausgleichszahlungen bei Verstoß gegen in der GO bestimmte Vermietungsbeschränkungen WEG§ 21 WEG§ 15 BGB§ 1004 LG Köln, Urt. v. 26.04.2018 – 29 S 239/17 (nicht rechtskräftig; AG Bonn)LG KölnUrt.26.4.201829 S 239/17nicht rechtskräftigAG Bonn

Leitsätze der Redaktion:

1. Vermietet ein Wohnungseigentümer seine Wohnung kurzzeitig (hier: an Gäste arabischer Herkunft zur Inanspruchnahme medizinischer Behandlung) ohne die dazu gemäß Gemeinschaftsordnung erforderliche Zustimmung des Verwalters, besteht gegen ihn seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft ein gesetzlicher Unterlassungsanspruch.
2. Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über eine wegen des Verstoßes gegen die Gemeinschaftsordnung an die Gemeinschaft zu leistende Ausgleichszahlung ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.

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