ZfIR 2017, 852

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGG Art. 103 Abs. 1; BGB § 566 Abs. 1, § 578198. Verletzung rechtlichen Gehörs mangels eindeutiger gerichtlicher Feststellungen zur streitigen Geschäftsfähigkeit eines sein Eigentum übertragenden Grundstückeigentümers GGArt. 103 BGB§ 566 BGB§ 578 BGH, Beschl. v. 23.08.2017 – XII ZR 29/17 (OLG Düsseldorf)BGHBeschl.23.8.2017XII ZR 29/17OLG Düsseldorf

Leitsätze der Redaktion:

1. Stellt das Landgericht erstinstanzlich im unstreitigen Tatbestand fest, die einen Räumungsanspruch gegenüber dem Mieter geltendmachenden Kläger seien durch Auflassung und Eintragung ins Grundbuch Eigentümer des streitgegenständlichen Grundstücks geworden, steht dies in offenem Widerspruch zu in den Entscheidungsgründen gemachten Ausführungen, wonach es nicht darauf ankommen soll, ob die das Grundstück übertragende Mutter bei der Übertragung des Eigentums geschäftsfähig war; für die Auflassung kommt es auf die Geschäftsfähigkeit der früheren Eigentümerin an.
2. Die widersprüchlichen Feststellungen des Landgerichts verletzen ihrerseits den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör.
3. Hat das Oberlandesgericht sich mit diesem offensichtlichen Widerspruch nicht auseinandergesetzt und kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei Berücksichtigung des Vorbringens des Beklagten zur mangelnden Geschäftsfähigkeit seiner Mutter und Erhebung der dafür angebotenen Beweise zu einer anderen Beurteilung des Falles gekommen wäre, ist der Beschluss aufzuheben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen.

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