ZfIR 2017, 847
Leitsatz der Redaktion:
Die gerichtliche Zustimmung zur baulichen Fertigstellung einer in einem zwangsverwalteten Objekt gelegenen Wohnung ist zu verweigern, wenn jede weitere auf Darlehensaufnahme basierende Investition gemessen am Wert der Immobilie als unwirtschaftlich eingestuft werden muss.
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